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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Für unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Der Auftraggeber (AG) erkennt die folgenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Klaus Wurdinger) als vorrangig gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Bedingungen an.

Sie gelten ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.Bereits hiermit wird Bestätigungen des Kunden, etwa unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen, soweit unsere Geschäftsbedingungen dadurch abgeändert werden sollen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie im schriftlichen Vertrag enthalten sind bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

  1.  
    1. Telefonische oder mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebot und Vertragsabschluß
  1.  
    1. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer von der Bestellung des Auftraggebers ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt für diesen Fall erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers zustande.

Bauleistungen
  1.  
    1. Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordung" für Bauleistungen“, Teil B (DIN 1961) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Dem Auftraggeber wird erforderlichenfalls die VOB, Teil B, ausgehändigt.

Preise, Preisänderungen
  1.  
    1. Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

    2. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung ab Versandort. Frachten, Versandkosten und Zölle gehen zu Lasten des Bestellers und sind auf Verlangen von ihm in Bar vorzulegen.

Umfang der Liefer- und Leistungsfristen
  1.  
    1. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht für geringfügige Änderungen, die die beabsichtigte Verwendung der zu liefernden oder zu bearbeitenden Waren nicht beeinträchtigen, auch während der Lieferzeit vor.

    2. Liefer- oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Eine eventuell vereinbarte Lieferung erfolgt an der vereinbarten Stelle. Bei einer nachträglichen Änderung trägt der Besteller alle hierdurch entstandenen Kosten.

    3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder anderen erarbeiteten Unterlagen behalten wir grundsätzlich das alleinige Urheberrecht. Kostenvoranschläge, Entwürde, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

    4. Lieferzeit

    5. Die angegebene Lieferzeit darf um einen Monat überschritten werden. Sie beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind, und bezieht sich auf die Fertigstellung.

    6. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

    7. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer von uns zu vertretenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt auch im Bezug auf die Haftung für die Erfüllungsgehilfen.

Zahlungsbedingungen
  1.  
    1. Ist die Vertragsleistung von uns erbracht, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

    2. Werden Zahlungen gestundet oder später als nach Fälligkeit geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die Höhe des angefallenen Zinses bedarf. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Besteller vorbehalten.

    3. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den besonderen Vertragsbedingungen, den zusätzlichen Vertragsbedingungen und den allgemeinen technisches Vorschriften zur vertraglichen Leistung gehören. Wird eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.

    4. Das Recht des Bestellers zur Aufrechnung mit unseren Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Eigentumsvorbehalt
  1.  
    1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen.

    2. Werden Eigentumsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

Gewährleistung
  1.  
    1. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verbrauch aufheben oder mindern.

    2. Ist der gelieferte Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnis-mäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von uns verweigert, so kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen (§ 634, Abs. 6, 472 BGB). Der Besteller kann ausnahmsweise auch dann Mindervergütung verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels für ihn unzumutbar ist.

    3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertrags-
      schluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

    4. Eine Einschränkung oder Erweiterung der Haftung kann in begründeten Sonderfällen vereinbart werden.

    5. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass ihre Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

    6. Abweichungen bei Holzprodukten in Maserung und Farbe sind naturbedingt und stellen keine Mängel dar, Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grobe und unzumutbare Farbabweichung vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1.  
    1. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kleinostheim. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Aschaffenburg.

    2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselklagen, ist die Klage bei dem Gericht des Erfüllungsortes zu erheben.

Recht auf Rücktritt vom Vertrag
  1.  
    1. Tritt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, behalten wir uns das Recht vor, die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material, sowie den entgangenen Gewinn, mindestens aber 15 % der Auftragssumme zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

    2. Der Besteller kann nachweisen, dass uns keine Kosten der beschriebenen Art und Höhe entstanden sind und auch kein Gewinnverlust eingetreten ist.

Rechtsgültigkeit
  1.  
    1. Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
      Dies betrifft auch Klauseln, die an Verwendung nur gegenüber Kaufleuten wirksam ist. In diesem Falle gelten diese Klauseln auch nur gegenüber Kaufleuten.

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